04/06/2024

Das Cannabisgesetz (CanG)

Cannabis Legalisierung in Deutschland – das neue Cannabisgesetz CanG erklaert
Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland wurde durch das Cannabisgesetz (CanG) beschlossen, welches am 1. April in Kraft getreten ist. Bild KI-generiert.

Cannabis-Legalisierung: Das Cannabisgesetz (CanG) erklärt

Mit der Cannabis-Legalisierung in Deutschland durch das neue Cannabisgesetz (CanG) haben sich seit dem 1. April 2024 zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen geändert. Für viele stellt sich die Frage: Was bedeutet das Cannabisgesetz konkret für den Besitz und Konsum von Marihuana? Welche Mengen sind erlaubt, und wie sieht es mit dem privaten Anbau aus?

In diesem Blog-Artikel wollen wir euch eine detaillierte Zusammenfassung der neuen Regeln geben und erklären, was sowohl Privatpersonen als auch Cannabis-Clubs jetzt beachten müssen. Der Text wird fortlaufend aktualisiert, sobald es neue Regeln und Entwicklungen gibt.

Stand: 12. Juni 2024

Inhaltsverzeichnis

Das Cannabisgesetz

Das neue Cannabisgesetz (CanG) ist nach intensiven Debatten und Vorbereitungen am 1. April 2024 in Kraft getreten. Der Gesetzgebungsprozess begann mit dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung (SPD/Grüne/FDP), der 2021 schon eine kontrollierte Freigabe von Cannabis ankündigte. Nach mehreren Anhörungen, Änderungen und Gegenwind (v.a. aus dem Bundesrat) wurde das CanG dann schließlich verabschiedet.

Am 6. Juni wurde im Bundestag eine Änderung des Cannabisgesetzes beschlossen. Diese Änderungen betreffen vor allem Autofahrer (Erhöhung des THC-Grenzwerts) und Bestimmungen für CSCs.

Warum das Cannabisgesetz verabschiedet wurde

Die Bundesregierung hat das neue Cannabisgesetz (CanG) aufgrund der Probleme der bisherigen Drogenpolitik beschlossen. Trotz des bisherigen Verbots stieg der Konsum von Cannabis, oft verbunden mit gesundheitlichen Risiken durch unbekannte THC-Gehalte und Verunreinigungen auf dem Schwarzmarkt.

Das Gesetz zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz zu verbessern, die Aufklärung und Prävention zu stärken und die Drogenkriminalität zu bekämpfen.

Das 2-Säulen-Modell der Cannabis-Legalisierung

Das 2-Säulen-Modell wurde von der Bundesregierung eingeführt, um den Herausforderungen der bisherigen Drogenpolitik effektiv zu begegnen und gleichzeitig die strengen EU- und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.

Erste Säule: Eigenanbau und Anbauvereinigungen

  • Erwachsene dürfen bis zu drei Pflanzen für den Eigenkonsum anbauen.
  • Gemeinschaftlicher, nicht-gewerblicher Anbau in Anbauvereinigungen (CSCs) ist erlaubt, bis zu einem Maximum von 50 Gramm pro Mitglied pro Monat.
  • Ziel: Gesundheitsschutz durch kontrollierte Qualität und Prävention von Verunreinigungen.

Zweite Säule: Modellprojekte

  • Regionale und (erstmal) zeitlich begrenzte Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten und lizenzierten Fachgeschäften. Diese Projekte sind wissenschaftlich überwachte praktische Pilotprojekte in ausgewählten Kommunen, in denen verschiedene Ansätze zum kontrollierten Vertrieb und Konsum zu Genusszwecken erprobt werden sollen.
  • Ziel: Erkenntnisse über die Auswirkungen der Legalisierung von Cannabis auf den Konsum, den Jugendschutz und die öffentliche Gesundheit. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den legalen Cannabisverkauf zu optimieren und die bestmögliche Umsetzung der Legalisierung zu gewährleisten.

Im Gegensatz zur ersten Säule, die sich auf die Entkriminalisierung des Konsums und Eigenanbaus fokussiert, soll die zweite Säule einen kontrollierten Markt für Cannabis etablieren.

Die Modellprojekte sollen insbesondere folgende Fragen beantworten:

  • Welche Art von Verkaufsstellen ist am besten geeignet, um die Jugendschutz- und Suchtpräventionsziele zu erreichen?
  • Welche Auswirkungen hat die Legalisierung auf den Schwarzmarkt?
  • Wie kann die Qualität von Cannabis kontrolliert werden?
  • Welche Auswirkungen hat die Legalisierung auf die öffentliche Gesundheit?

Die zweite Säule des Cannabisgesetzes ist noch in der Entwicklungsphase und die genauen Ausgestaltungen der Legalisierung stehen noch nicht fest.

Die Bundesregierung rechnet damit, dass der Gesetzesentwurf zur zweiten Säule (Modellprojekte) im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens mit der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten abgestimmt werden muss. Dieses formale Verfahren ist notwendig, da die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken den europäischen Rechtsvorschriften unterliegt.

Es ist davon auszugehen, dass es einige Zeit dauern wird, bis die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten vorliegt.

Die Bundesregierung hat jedoch bereits angekündigt, dass sie die Modellprojekte so schnell wie möglich umsetzen möchte. Sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt sind, sollen die Ausschreibungen für die Teilnahme an den Modellprojekten starten.

Regelungen des Cannabisgesetzes für Erwachsene

Was darfst du besitzen, wie viel darfst du anbauen und wo ist der Konsum erlaubt? In diesem Abschnitt findest du eine klare Übersicht über die neuen Regelungen, die du als Privatperson beachten musst.

Cannabis-Besitz

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen:

  • Bis zu 25 Gramm Cannabis legal in der Öffentlichkeit bei sich haben.
  • Bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis im privaten Bereich aufbewahren.

Diese Mengenbegrenzungen sollen sicherstellen, dass der Eigenbedarf gedeckt ist, ohne den illegalen Handel zu fördern.

Das Cannabis muss sicher aufbewahrt und außerhalb der Reichweite für Kinder und Jugendliche sein. Ein Sichtschutz ist nicht zwingend erforderlich.

Öffentlicher Konsum von Cannabis

Grundsätzlich ist der öffentliche Konsum wie bei Zigaretten und Alkohol auch legal möglich. Es gibt jedoch starke Einschränkungen und Abstandsregeln.

Der Cannabis-Konsum ist verboten:

  • In der Nähe von Jugendeinrichtungen wie zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Sportanlagen
  • In der Nähe von Minderjährigen, egal wo
  • In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
  • An Orten, wo es der private Besitzer verbietet (die Deutsche Bahn zum Beispiel hat den Cannabis-Konsum in Bahnhöfen verboten)

“In der Nähe” bedeutet normalerweise eine Sichtweite von 100 Metern.

Diese Regelungen dienen dem Jugendschutz und sollen verhindern, dass Minderjährige mit Cannabis in Berührung kommen.

Wir empfehlen dir, die Abstandsregeln genauestens zu befolgen. Bitte beachte, dass bereits der passive Konsum zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Diskretion war und ist also immer noch eine gute Strategie, um Cannabis zu genießen und gleichzeitig Rücksicht auf deine Mitmenschen zu nehmen.

Bitte bedenkt, dass als wichtiges Argument für die Cannabis-Legalisierung immer wieder die Entlastung der Polizei herangeführt wurde. Wir müssen es den Beamten also nicht schon schwerer machen, als es für sie mit den neuen Regelungen eh schon ist, oder?

Cannabis-Anbau

Der private Anbau von bis zu drei Pflanzen pro Person (nicht pro Haushalt) ist erlaubt, wobei diese meist in einem geschlossenen Raum angebaut werden müssen, wenn Minderjährige im Haushalt leben. Dies soll sicherstellen, dass Minderjährige keinen Zugang zu den Pflanzen haben.

Dasselbe Prinzip greift auch beim Anbau auf dem Balkon, im Garten oder in Kleingärten. Entscheidend ist, dass Minderjährige keinen Zugriff haben und dass die Nachbarn keine Geruchsbelästigungen erfahren.

Cannabis in der Mietwohnung

In Deutschland ist der Konsum und Anbau von Cannabis in Mietwohnungen grundsätzlich erlaubt, solange die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Es gilt der Grundsatz der Privatsphäre (“Die Wohnung ist unverletzlich”, GG Art. 13). Mieter dürfen in ihrer Wohnung konsumieren und bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen.

Allerdings können Vermieter spezifische Regelungen im Mietvertrag festlegen, um Belästigungen oder Schäden zu vermeiden (zum Beispiel Geruchsbelästigung für Nachbarn).

Beispielsweise könnten Regelungen getroffen werden, um den Konsum in Gemeinschaftsbereichen zu untersagen. Es ist wichtig, die Bestimmungen des Mietvertrags zu kennen und sich daran zu halten, um Konflikte zu vermeiden.

Es gilt: Ist das Rauchen von Tabak in der Wohnung nicht erlaubt, ist auch das Rauchen von Cannabis nicht erlaubt.

Private Weitergabe / Schenkung / Versand von Cannabis

Das Gesetz ist streng, wenn es um die Weitergabe von Cannabis geht. Auch das Verschenken an Freunde oder Mitbewohner ist nicht erlaubt. Selbst angebautes Cannabis darf nur für den Eigenbedarf verwendet werden.

Deshalb darf Cannabis auch nicht per Post oder Paket an andere verschickt werden.

Cannabis und Autofahren

Cannabis darf im Auto transportiert werden, solange die erlaubten Mengen nicht überschritten werden und es sicher verstaut ist.

Fahren unter dem aktiven Einfluss von Cannabis ist grundsätzlich verboten und wird es auch bleiben. Der THC-Grenzwert liegt bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer mit mehr als 1 Nanogramm beim Autofahren erwischt wird, muss mindestens mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Der Bundestag hat am 6. Juni eine Erhöhung des THC-Grenzwerts auf 3,5 beschlossen. Der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis am Steuer soll nach den Plänen komplett verboten werden, selbst bei Einhaltung von Grenzwerten und Promillegrenzen. Für Fahranfänger soll ein komplettes THC-Verbot gelten (wie auch beim Alkohol).

Das Rauchen von Cannabis im Auto ist an sich erlaubt, solange das Auto nicht gefahren wird. Vom Konsum als Beifahrer raten wir dir wegen der Gefahr des Passivkonsums für den Fahrer dringend ab. Du würdest dich dann theoretisch nicht strafbar machen – der, der dich durch die Gegend fährt, allerdings schon.

Führerschein bei Freizeitkonsum

Bisher konnte regelmäßigen Cannabiskonsumenten die Fahrerlaubnis entzogen werden, selbst wenn sie nie unter Cannabis-Einfluss gefahren sind. Diese Regelung wurde im CanG angepasst. Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, muss nicht mehr automatisch mit dem Verlust des Führerscheins rechnen.

Cannabis & Job

Die Legalisierung von Cannabis hat die Regeln am Arbeitsplatz nicht verändert. Folgende Regelungen gelten also nach wie vor:

Kündigungsschutz bei Freizeitkonsum

Drogenkonsum in der Freizeit stellt in Deutschland grundsätzlich keinen Kündigungsgrund dar, sei es bei legalen oder illegalen Drogen. Das CanG ändert hieran nichts.

Problematisch wird es, wenn der private Drogenkonsum Auswirkungen auf die Arbeit hat (z.B. wenn du morgens nicht aus dem Bett kommst).

Arbeiten unter Cannabis-Einfluss

Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) ist es verboten, unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln zu arbeiten, wenn dadurch Gefährdungen entstehen können.

Dies gilt gleichermaßen für legale und illegale Substanzen sowie für Medikamente. Arbeitgeber dürfen Mitarbeiter, die offensichtlich nicht in der Lage sind, ihre Arbeit sicher auszuführen, nicht beschäftigen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) betont, dass sowohl Alkohol als auch Cannabis am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen gleich behandelt werden sollten.

Null Toleranz gilt für beide Substanzen, um Gefährdungen zu vermeiden. Betriebliche Regelungen und eine gute Aufklärung im Unternehmen sind wichtig, um den sicheren Umgang mit der Legalisierung von Cannabis zu gewährleisten und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

Wenn dein Betrieb oder Unternehmen ein Bier am Nachmittag erlaubt, sollten auch zwei, drei Züge von einem Joint eigentlich kein Problem darstellen. Sprich aber auf jeden Fall davor mit deinem Arbeitgeber darüber.

Verkauf von Cannabis

Der Verkauf von Cannabis ist strengstens untersagt.

Cannabis im Ausland

Ein- und Ausfuhr von Cannabis sind verboten. Diese Regelungen gelten nicht für Cannabis-Samen, die für den privaten oder gemeinnützigen (CSC) Anbau verwendet werden.

Anders sieht die Sache bei medizinischem Cannabis innerhalb der EU aus. Wenn du medizinisches Cannabis mitnehmen möchtest, gibt es jedoch wichtige Regeln zu beachten. Innerhalb des Schengen-Raums darfst du Cannabis für bis zu 30 Tage mitführen, vorausgesetzt, du hast eine ärztliche Bescheinigung. Diese Bescheinigung muss folgende Informationen enthalten: deinen Namen, die Reisedaten, die Menge des mitgeführten Cannabis und die Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit. Sie muss von deinem Arzt ausgestellt und von der zuständigen Behörde beglaubigt sein.

Außerhalb des Schengen-Raums sind die Regelungen strenger und je nach Land unterschiedlich.

Regelungen des Cannabisgesetzes für Cannabis Social Clubs (CSCs)

Cannabis Social Clubs wie unser Mariana CSC, sind Anbauvereinigungen, in denen Mitglieder ab Juli 2024 gemeinschaftlich Cannabis anbauen und konsumieren können.

Die Cannabis Clubs sollen eine kontrollierte und sichere Umgebung für den Konsum bieten und dazu beitragen, den illegalen Markt zu umgehen.

Der CSC als gemeinnütziger Verein

Cannabis Clubs müssen als gemeinnützige Vereine organisiert sein und dürfen keinen Gewinn aus dem Anbau und der Weitergabe von Cannabis ziehen.

Die maximale Anzahl an Mitgliedern beträgt 500. Die CSCs sind verpflichtet, ihre Mitglieder über den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis und die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren.

Bestimmungen für CSC-Mitglieder

Alle Mitglieder müssen:

  • volljährig (18+) sein
  • seit mindestens 6 Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
  • ihr Cannabis ausschließlich für den Eigenkonsum beziehen
  • Mitgliedsbeiträge zahlen
  • wichtige Änderungen (z.B. Umzug) dem CSC umgehend mitteilen
  • “aktiv” beim Anbau mithelfen – Wie das in der Praxis genau aussehen soll, ist noch nicht klar

Es gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten.

Abgabemengen

CSC-Mitglieder über 21 können 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beziehen.

Mitglieder unter 21 können maximal 30 Gramm pro Monat beziehen – bei einem THC-Gehalt von nicht mehr als 10 %.

Bestimmungen für die CSCs

Das CanG legt fest, wie Cannabis Clubs organisiert sein und welche Auflagen sie erfüllen müssen. Dazu gehören unter anderem Regelungen zur Mitgliederzahl, Sicherheits- und Hygienestandards sowie Dokumentationspflichten.

Kontrollen

Der Anbau und die Verteilung innerhalb des Cannabis Clubs unterliegen regelmäßigen Kontrollen durch die zuständigen Landesbehörden, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Qualität des Cannabis muss kontrolliert und frei von Verunreinigungen sein.

Ursprünglich sollten die Kontrollen mindestens einmal pro Jahr erfolgen. Mit den soeben vom Bundestag beschlossenen Änderungen sollen Länder mehr Flexibilität bekommen, wann und wie oft diese Kontrollen durchgeführt werden.

Verbraucherschutz

Der Anbau von Cannabis muss umweltfreundlich und nachhaltig erfolgen. Es dürfen keine schädlichen Pestizide oder Düngemittel verwendet werden.

Beim Anbau und der Verarbeitung von Cannabis müssen strenge Hygienestandards eingehalten werden, um die Gesundheit der Mitglieder zu schützen.

Cannabis Clubs sind verpflichtet, ihre Mitglieder über die Risiken und den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis aufzuklären. Präventionsprogramme und Bildungsmaßnahmen sind deshalb ein integraler Bestandteil des Mariana CSCs.

Informationszettel

Die Verpackung des abgegebenen Cannabis muss neutral gestaltet sein. Zudem ist ein Informationszettel beizulegen, der folgende Angaben enthält:

  • Gewicht in Gramm
  • Erntedatum
  • Mindesthaltbarkeitsdatum
  • Sorte
  • Durchschnittlicher THC-Gehalt in Prozent
  • Durchschnittlicher CBD-Gehalt in Prozent
  • Hinweise zu Risiken im Zusammenhang mit Cannabiskonsum

Wie viel Cannabis kann ein CSC anbauen?

Die Erlaubnis für Anbauvereinigungen ist auf festgelegte jährliche Eigenanbau- und Weitergabemengen beschränkt.

Diese Mengen orientieren sich daran, wie viel Cannabis für die Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder der CSCs für den Eigenkonsum erforderlich ist. Ein Mitglied kann maximal 50 Gramm Cannabis pro Monat erhalten.

Sollte ein Cannabis Club mehr als die erlaubte Eigenanbau- oder Weitergabemenge anbauen oder ernten, muss das überschüssige Cannabis vernichtet werden.

Sollte sich der Bedarf der Mitglieder für den Eigenkonsum verändern, etwa durch Zu- oder Austritt von Mitgliedern, muss die Erlaubnis hinsichtlich der Eigenanbau- und Weitergabemengen entsprechend angepasst werden.

Der CSC muss diese Veränderungen glaubhaft machen können.

Keine Edibles im CSC

Die Weitergabe von Cannabis durch CSCs ist ausschließlich in Reinform erlaubt.

Das bedeutet, dass nur Marihuana (getrocknete Blüten und blütenähnliche Blätter der Cannabispflanze) oder Haschisch (abgesondertes Harz der Pflanze) weitergegeben werden dürfen.

Es ist den Anbauvereinigungen strikt untersagt, Cannabis zu verkaufen, das mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln vermischt oder verbunden ist. Beispielsweise sind Joints, die häufig aus einer Mischung von Cannabis und Tabak bestehen, sowie essbare Cannabisprodukte (Edibles) verboten.

Zusätzlich dürfen Cannabis Social Clubs weder Alkohol noch Tabak an ihre Mitglieder abgeben.

Versand & Transport von Cannabis

CSCs dürfen Cannabis weder versenden noch liefern lassen.

Falls die Anbau- oder Weitergabeorte einer Anbauvereinigung nicht verbunden sind (z. B. Vereinshaus in der Stadt, Anbaufläche im Umland), darf Cannabis in begrenztem Umfang zwischen diesen Orten transportiert werden.

Dafür sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Der Transport muss vorher schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Außerdem muss er von mindestens einem Mitglied mit Mitgliedsausweis, einer Transportbescheinigung und einer Kopie der Erlaubnis begleitet werden. Das transportierte Cannabis muss gegen den Zugriff Dritter gesichert werden.

Vereinsräume

Anbauvereinigungen müssen einen Abstand von 200 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten einhalten. In den Vereinsräumen ist der Konsum von Cannabis verboten.

Die Grundstücke, die zum Anbau von Cannabis benutzt werden, müssen speziell gesichert werden (einbruchsichere Türen z.B.). Vereinsräume dürfen auch nicht in Gebäuden sein, die zu Wohnzwecken genutzt werden (deine private Wohnung scheidet also aus).

Weitere Regeln für CSCs

Werbung für Cannabis und Cannabisprodukte ist strikt verboten, ebenso wie das Sponsoring durch Cannabis Clubs.

CSCs sind verpflichtet, eigenständig zu dokumentieren, woher sie die Cannabis-Samen beziehen, wie viele Pflanzen sie anbauen und welche Mengen an Cannabis sie erzeugt und abgegeben haben.

Anbauvereinigungen müssen hohe Sicherheitsstandards einhalten. Dazu gehören Zugangskontrollen zu den Anbau- und Lagerstätten sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstahl und unbefugtem Zugriff.

Cannabis Clubs müssen ihre Finanzen transparent verwalten und regelmäßige Berichte über Einnahmen und Ausgaben vorlegen.

CSCs sind verpflichtet, regelmäßige Mitgliederversammlungen abzuhalten, bei denen wichtige Entscheidungen getroffen und über die Aktivitäten des Clubs informiert werden.

Weitere Regeln des CanG

Das Cannabisgesetz (CanG) umfasst nicht nur Regelungen für den Konsum und Anbau von Cannabis, sondern auch Vorschriften für die Forschung und den Anbau von Nutzhanf. Zudem sind geplante Gesetzesänderungen und Modellprojekte vorgesehen, die die Legalisierung und ihre Auswirkungen weiter evaluieren sollen.

Cannabis und Forschung

Die Forschung an und mit Konsumcannabis ist möglich, erfordert jedoch eine Erlaubnis.

Antragsteller müssen ihre Sachkenntnis und Zuverlässigkeit nachweisen.

Die Bundesbehörde, die für die Erteilung der Erlaubnis und die Überwachung des wissenschaftlichen Umgangs mit Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken zuständig ist, wird durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ohne Zustimmung des Bundesrates festgelegt.

Nutzhanf

Der Anbau von Nutzhanf in Deutschland unterliegt strengen Vorschriften und wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung überwacht.

Landwirte müssen den Anbau von Nutzhanf bis zum 1. Juli des Anbaujahres anzeigen (1. September, wenn nach dem 1. Juli angebaut wird) und dafür ein offizielles Formular verwenden.

Dieses Formular enthält Angaben wie Name und Adresse des Landwirts, die Sorte des Nutzhanfs, die Aussaatfläche und die Mitgliedsnummer der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Nach der Anmeldung erhält der Landwirt eine Bestätigung, die bei Bedarf auch an die Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden kann, falls es Hinweise auf Gesetzesverstöße gibt.

Häufig gestellte Fragen zur Cannabis-Legalisierung und dem Cannabisgesetz

Seit dem 1. April 2024 können Erwachsene in Deutschland legal einen Joint rauchen, solange sie sich an die gesetzlichen Regelungen halten.

Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis legal bei sich haben und im privaten Bereich bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen.

Ja, der Anbau von bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf ist erlaubt.

Cannabis-Clubs sind gemeinnützige Vereinigungen, in denen Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anbauen und konsumieren dürfen.

Die Clubs dürfen pro Mitglied und Monat bis zu 50 Gramm Cannabis anbauen und weitergeben.

Ja, es sind regionale Modellprojekte zu kommerziellen Lieferketten geplant, die wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden sollen.

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