Mariana Transparenzregeln
Drum prüfe, wer sich bindet.
Mittlerweile gibt es schon unzählige Webseiten für Cannabis Social Clubs. Doch bei welchen handelt es sich um reale Vereine mit echten Menschen und einem aktiven Vereinsleben? Durch gezielte Fragen ist man in der Lage eine Vorauswahl treffen zu können. Wir haben euch hier ein paar kritische Fragen zusammengestellt und auch direkt beantwortet.
Woher kommt das Equipment?
Bei unserer ersten Pilotfläche, die gerade im Raum Leverkusen entsteht, überprüfen wir Klima- und Beleuchtungsgeräte verschiedener Hersteller. Daher können wir noch nicht genau sagen, mit welchen Herstellern wir für unsere Anbauanlage zusammenarbeiten werden. Aufgrund unserer Größe und der hohen Mitgliederanzahl erhalten wir jedoch sehr gute Konditionen.
Erhalten Mitglieder einen Einblick in die Finanzen?
Alle zwei Jahre wird aus den Reihen der Mitglieder eine unabhängige Finanzaufsicht gewählt, die aus vier Personen besteht. Diese dürfen keine Gründungsmitglieder sein. Der Finanzaufsicht wird einmal im Quartal ein Finanzbericht vorgelegt und sie wird bei größeren Geschäftsausgaben informiert. Darüber hinaus hat die Finanzaufsicht die Möglichkeit, Einblick in die Finanzen, wie das Vereinskonto, und abgeschlossene Verträge zu erhalten. Weitere Informationen dazu findet ihr in der Geschäftsordnung des Vorstandes, die hier zeitnah verlinkt wird. Zusätzlich wird einmal im Jahr eine Jahresbilanz erstellt und den Mitgliedern vorgestellt.
Wie wird die Investition finanziert?
Wir sind in der Lage, unsere Anbauanlagen zu finanzieren, indem wir mehrere Modelle nutzen. Zunächst werden die ersten Anbauanlagen aus Eigenmitteln finanziert. Das soll bis Ende August geschehen. Bis dahin sollen mindestens fünf Anbauanlagen aufgebaut werden. Durch die bis dahin gesammelten Erfahrungen können wir Banken und potenziellen Investoren viel bieten. Denn wir können sagen: „Schaut her, wir haben bereits fünf Anbauanlagen, 60 eingetragene Vereine und für diese auch schon alle Anbaulizenzen beantragt.“ Wenn wir so weit sind, haben wir bereits einige Investoren an der Hand.
Allerdings könnten wir bis dahin sogar so weit sein, dass dies nicht notwendig ist, da wir weiterhin Schritt für Schritt bis Mitte 2025 alle Anlagen aus Eigenmitteln durch die Beiträge der Mitglieder aufbauen können. Jedes Mitglied finanziert also den Aufbau aller Standorte.
Unser Ziel ist, bis Mitte 2025 die Anbaustandorte für alle unsere Clubs aufgebaut zu haben.
Wie sieht die aktive Mitarbeit der Mitglieder aus?
Die aktive Mitarbeit der Mitglieder ist gesetzlich vorgeschrieben, da wir gemeinschaftlich zum Eigenkonsum anbauen. Der Gesetzgeber hat jedoch vermutlich bewusst einen großen eigenen Ermessensspielraum eingeräumt. Denn wie können blinde Mitglieder oder Mitglieder, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, aktiv beim Anbau mithelfen? Wir werden nicht allen Mitgliedern den Zugang zu den Anbauanlagen ermöglichen, das macht auch aus Qualitäts- und Sicherheitsaspekten wenig Sinn. Mitglieder, die sehr engagiert sind und gerne anbauen möchten, können bei uns eine Schulung besuchen und dürfen sich dann, auch gegen eine Aufwandsentschädigung, zum Beispiel auf Minijob-Basis, beim Anbau beteiligen.
Wie wird angebaut?
Wir werden in kleinen Indoor-Anlagen (etwa 300-400 m² mit 70 m² Nettopflanzfläche) auf professionellem und industriellem Standard anbauen, vermutlich vorerst auf Kokos-Substrat unter LEDs. Weitere Infos folgen natürlich, und ihr werdet bei unseren Stammtischen immer auf dem Laufenden gehalten.
Welche Angestellten gibt es und was verdienen diese? Was verdienen Vorstände?
Zurzeit gibt es bei uns 16 Angestellte (Stand vom 01.06.2024), darunter vier Vollzeit- und zwölf Teilzeit-Angestellte. Die Gehälter orientieren sich eher an der unteren Grenze, und unser qualifiziertes Personal, das häufig aus anderen Berufsfeldern kommt, ist finanziell zu einigen Einbußen bereit, da unser Team die Vision leidenschaftlich und langfristig voranbringen möchte.
Vorstände der lokalen CSCs sollen auf Minijob-Basis angestellt werden, damit diese ihrer normalen beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Dabei werden sie von Vollzeit-Angestellten des Gesamtvereins beratend unterstützt. Sogenannte Standortleiter. Ein Standortleiter soll bis zu 5 lokale CSCs beraten und die Arbeit der Vorstände möglichst einfach gestalten.
Wie stellt ihr den Datenschutz sicher?
Wir nutzen Dataguard als externen Datenschutzbeauftragten. Gemeinsam mit Dataguard haben wir einen Datenschutz-Audit durchführen lassen. Für unsere zukünftige Software arbeiten wir mit einer Firma zusammen, die seit mehr als zehn Jahren Erfahrung mit hochsensiblen Gesundheitsdaten hat. Mehr Infos dazu folgen bald in unserem Blog, und schon im Juli wird die Software von den Mitgliedern genutzt werden können.
Datenschutz wird bei uns im Verein großgeschrieben.
Wir sind uns bewusst, dass einige unserer Mitglieder aus verschiedenen Gründen nicht öffentlich mit Cannabis in Verbindung gebracht werden möchten, da dieses Thema leider immer noch kontrovers diskutiert wird.
Zusammen mit der Softwarefirma Cansyno GmbH i.G. entwickeln wir derzeit eine Software, die speziell auf unsere Nutzer zugeschnitten ist. Dabei werden unsere Mitglieder aktiv in den Entwicklungsprozess einbezogen, um sicherzustellen, dass die Software alle erforderlichen Funktionen und Vorgaben erfüllt.
Eine hohe Priorität hat der Datenschutz bei uns. Die Server, auf denen unsere Daten gespeichert werden, befinden sich in Deutschland und entsprechen somit den strengen EU-Datenschutzrichtlinien.
Wie viele Mitglieder sollen die Vereine haben?
Alle unsere Vereine sollen 500 Mitglieder haben, damit der Anbau mit unserem hochwertigen und teuren Equipment finanziell tragbar ist.
Wie sieht das kulturelle/soziale Angebot aus?
Das Vereinsleben wird von den Mitgliedern der lokalen CSCs gestaltet. Ihr könnt also selbst entscheiden, welche Art von Verein ihr euch wünscht und wie sehr ihr euch einbringen möchtet. Der Gesamtverein steht euch dabei unterstützend zur Seite.
Werden weitere Verträge eingegangen?
Die Besonderheit bei einem Gesamtverein besteht darin, dass automatisch eine Doppelmitgliedschaft erworben wird, also im lokalen CSC und im Gesamtverein. Beiträge werden natürlich nur für einen Verein fällig, und ihr könnt von dem geballten Wissen und dem Engagement der gesamten Community profitieren. Ansonsten werden keine Verträge eingegangen.
Handelt es sich lediglich um eine Warteliste, für welche man schon Geld zahlen muss?
Wenn ihr euch andere CSCs und deren Webseiten anschaut, könnt ihr häufig feststellen, dass diese noch nicht einmal eine Satzung und einen gegründeten Verein haben. Ihr zahlt also Beiträge für eine Warteliste. Bei uns handelt es sich um real gegründete Vereine, die sich teilweise bereits im Eintragungsprozess befinden. Der Göttinger CSC wurde bereits eingetragen und ist unter der VR 202391 im Vereinsregister zu finden. Viele weitere Vereine werden folgen.
Welche Preismodelle gibt es?
Es gibt eine einmalige Aufnahmegebühr von 25 €. Der monatliche Mitgliedsbeitrag kann frei gewählt werden. Zurzeit gibt es die Möglichkeit, zwischen 10, 25, 50 und 100 € zu wählen. Alle gezahlten Beiträge werden vollständig auf das später zu beziehende Cannabis als „Guthaben“ verrechnet. Aber Achtung! Solltet ihr austreten, verfällt euer Guthaben.
Es gilt eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von 3 Monaten. Diese ist durch das Cannabisgesetz so vorgeschrieben und muss auch schon in der Satzung verankert sein, damit man eine Anbaulizenz bekommt. Damit ist natürlich auch das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Der Gesetzgeber möchte dadurch verhindern, dass Mitglieder einen Tag in Dortmund Mitglied sind, sich dort ihre Maximalmenge abholen, kündigen und dann am nächsten Tag in einen anderen CSC gehen und sich dort ebenfalls ihr Cannabis abholen.
Andere Cannabis Social Clubs, welche die Problematik unterschätzen, werden vermutlich keine Anbaulizenz bekommen.
Werden externe Dienstleister genutzt?
Zurzeit nutzen wir diverse externe Dienstleister, wie beispielsweise eine Agentur zur Betreuung unserer Webseite, ein Unternehmen für Lohnbuchhaltung und ein Unternehmen für Steuerangelegenheiten. Die Verträge müssen natürlich zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen werden, und die gewählte Finanzaufsicht wird auf Nachfrage darüber informiert.