Satzung des Gesamtvereins

Es wurden zwei förmliche Berichtigungen vorgenommen, welche den Inhalt und die Aussage der Satzung nicht verändern. Rechtswirkung hat ohnehin nur der ausgelegte Satzungsinhalt und nicht die gewählte Ausdrucksform.

Folgendes:
§ 13 wurde „zwei Fünfunddreißigstel der Stimmen“ ergänzt. Dadurch soll verdeutlicht werden, dass die Gründungsmitglieder kein geschlossenes Vereinsorgan sind, sondern eigene unabhängige Meinungen haben und damit auch weit von einer Mehrheit entfernt sind.
§ 28 wurde ergänzt: „Die Gründungsmitglieder sind die 7 Personen, welchen den Verein am 28.09.2023 gegründet haben.“