Beitragsordnung
Diese Beitragssatzung gilt für alle CSCs in unserem Verband “CSCs Deutschland”.
Monatlicher Mitgliedsbeitrag
Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird ab dem 1. März fällig. Durch die Mitgliederumfrage vom 30.01.2024 wurde ein monatlicher Beitrag von 25€ festgelegt. Man wird zwischen verschiedenen Beitragsmodellen wählen können. 10, 25, 50 oder 100€ im Monat.
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, müssen allerdings bei Cannabisbezug diesen zu den regulären Konditionen bezahlen.
Aufnahmegebühr
Für alle neuen Mitglieder wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 25€ ab März erhoben.
Zahlungsweise
Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich per Lastschrift eingezogen oder per Rechnung bezahlt. Die Aufnahmegebühr wird überwiesen.
Mitgliederguthaben
Alle gezahlten Beiträge werden als Guthaben verrechnet. Mit diesem Guthaben wird das Cannabis bezogen werden können.
Anpassung der Beiträge nach Legalisierung
Nach der Legalisierung und bei klarer gesetzlicher Regelung werden die Beiträge entsprechend den neuen Rahmenbedingungen und unserer Kostenkalkulation angepasst.