Beitragsordnung

Beitragsordnung

Diese Beitragssatzung gilt für alle CSCs in unserem Verband “CSCs Deutschland”.

Monatlicher Mitgliedsbeitrag

Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird ab dem 1. März fällig. Durch die Mitgliederumfrage vom 30.01.2024 wurde ein monatlicher Beitrag von 25€ festgelegt. Man wird zwischen verschiedenen Beitragsmodellen wählen können. 10, 25, 50 oder 100€ im Monat.

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit, müssen allerdings bei Cannabisbezug diesen zu den regulären Konditionen bezahlen.

Aufnahmegebühr

Für alle neuen Mitglieder wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 25€ ab März erhoben.

Zahlungsweise

Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich per Lastschrift eingezogen oder per Rechnung bezahlt. Die Aufnahmegebühr wird überwiesen.

Mitgliederguthaben

Alle gezahlten Beiträge werden als Guthaben verrechnet. Mit diesem Guthaben wird das Cannabis bezogen werden können.

Anpassung der Beiträge nach Legalisierung

Nach der Legalisierung und bei klarer gesetzlicher Regelung werden die Beiträge entsprechend den neuen Rahmenbedingungen und unserer Kostenkalkulation angepasst.