Mila Gruen

Cannabiskontrollgesetz – Was du 2026 über Besitz, Eigenanbau und mögliche Änderungen wissen musst

Vorab das Wichtigste

  • Das Cannabiskontrollgesetz ist kein eigenes Gesetz, sondern eher eine Bezeichnung für das Konsumcannabisgesetz (KCanG) im Rahmen des Cannabisgesetzes (CanG).
  • Das Gesetz regelt den Besitz, den Eigenanbau, das Konsumverhalten und Verbote rund um Cannabis.
  • Privat darf eine erwachsene Person 50 Gramm besitzen bzw. zu Hause lagern.
  • Der Eigenanbau von drei Pflanzen ist erlaubt. Dieser ist an klare Pflichten und Einschränkungen gebunden.
  • Das Cannabiskontrollgesetz gilt aktuell, steht politisch aber durch die politische Debatte weiter unter Druck.
  • Die Union setzt auf Änderungen des Gesetzes, besonders im Zusammenspiel mit dem MedCanG.
Cannabiskontrollgesetz

Die Legalisierung von Cannabis ist seit April 2024 beschlossen, doch die Gesetze sind streng ausgelegt und trotzdem sind einige Unsicherheiten vorhanden, was das Gesetz im Alltag wirklich bedeutet und wie es umzusetzen ist. Wie viel Gramm Cannabis darf ich zu Hause haben? Darf ich anbauen, wenn Kinder im Haushalt leben? Was muss ich tun, wenn meine Ernte größer ausfällt, als gesetzlich vorgeschrieben? Und wie sicher ist das alles, wenn politisch schon wieder über Änderungen gesprochen wird?

Dieser Text soll das Gesetz praktisch einordnen und Unsicherheiten entgegenwirken.

Was ist das Cannabiskontrollgesetz?

Der Begriff Cannabiskontrollgesetz wird häufig genutzt, ist aber rechtlich nicht korrekt. Gemeint ist damit in der Regel das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das Teil des Cannabisgesetzes (CanG) ist.

Das Ziel ist kein freier Markt, sondern Kontrolle, Grenzen und Einschränkungen. So fühlt es sich zumindest für Cannabis-Nutzer und -Nutzerinnen an. Erlaubt sind der Besitz, der Anbau und der Konsum der Pflanze innerhalb klarer Grenzen. Werden diese nicht eingehalten, drohen zum Teil hohe Strafen und Sanktionen. Doch, wir wollen hier keine Angst verbreiten, sondern Handlungssicherheit schaffen.

Der vollständige Gesetzestext ist hier abrufbar.

Cannabis Beseitzmenge

Besitzmengen und die 50-Gramm-Grenze

Das Gesetz regelt, wie viel Cannabis man bei sich tragen und wie viel man lagern darf.

  • Im privaten Raum (zu Hause) dürfen Erwachsene bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen, bzw. lagern.
  • Außerhalb darf man 25 Gramm bei sich tragen.
  • Diese Regel gilt unabhängig davon, ob das Cannabis gekauft oder selbst angebaut wurde.

Alltagsszenario: Was muss ich tun, wenn meine Ernte über den erlaubten 50 Gramm liegt?

Das ist einer der größten Schwachpunkte des Gesetzes, denn das Cannabiskontrollgesetz sieht keine Sonderregel für größere Ernten vor. Auch selbst angebautes Cannabis zählt vollständig zur Besitzmenge.

Konkret heißt das:

Das Gesetz erlaubt den Anbau von drei Pflanzen (mehr dazu weiter unten), berücksichtigt aber nicht die realistischen Erträge von drei Pflanzen. Diese Lücke sorgt für Unsicherheit und Kritik aus der Community.

Mehr als 50 Gramm im privaten Raum sind nicht erlaubt.

Eine Weitergabe an Freund*innen oder Bekannte ist verboten.

Eine dauerhafte Lagerung über der Besitzgrenze ist nicht zulässig. Sollten also mehr als 50 Gramm geerntet werden, muss man theoretisch den Überschuss vernichten.

Eigenanbau: Was ist erlaubt?

Der Eigenanbau von Cannabis wurde mit dem Gesetz für Erwachsene erlaubt. Das ist eine der größten und wichtigsten Änderungen, die in Kraft getreten sind.

  • Bis zu drei Pflanzen pro Person sind erlaubt
  • Ausschließlich für den Eigenkonsum
  • Kein Verkauf, keine Weitergabe

Doch was, wenn man mit der Ernte die erlaubten 50 Gramm überschreitet? Entsteht beim Eigenanbau ein Überschuss, darf dieser laut Gesetz nicht aufbewahrt, nicht weitergegeben und nicht gelagert werden. Da es keine legale Abgabestelle, keinen Verkauf und keine erlaubte Weitergabe gibt, bleibt letztendlich nur die Vernichtung des Überschusses als zulässiger Weg. Doch, bevor man das Cannabis vernichtet, kann man es weiterverarbeiten und komprimieren. Denn das ist erlaubt.

Cannabis aus legalem Eigenanbau darf lösungsmittelfrei weiterverarbeitet werden, etwa zu Haschisch. Das kann durch mechanische Verfahren wie Sieben oder Eiswasser hergestellt werden. Haschisch ist dabei kein „komprimiertes Gramm-für-Gramm-Ersatzprodukt“, sondern ein Konzentrationsprodukt, das aus 20 Gramm Blüten je nach Qualität und Methode zu etwa 2 bis 4 Gramm Haschisch verarbeitet werden kann. Doch, und auch hier gilt strikt die Besitzobergrenze von 50 Gramm insgesamt.

Darf ich anbauen, wenn Kinder im Haushalt leben?

Ja, der Anbau von drei Pflanzen ist erlaubt, auch wenn Kinder im Haushalt leben. Hier gelten allerdings auch strenge Bedingungen.

Das Cannabiskontrollgesetz verpflichtet dazu, Cannabis vor dem Zugriff durch Minderjährige (und auch vor Dritten) zu schützen. Pflanzen, Ernte und Lagerung müssen also gesichert sein, sodass kein Kind daran kommt.

Was das konkret bedeutet, bleibt offen formuliert. Es gibt keine feste Vorgabe für Schlösser oder Räume. Die Verantwortung liegt bei den Erwachsenen.

Wer anbaut, sollte deshalb auf:

  • abschließbare Aufbewahrung
  • getrennte, abschließbare Räume
  • keinen offenen Zugang

setzen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Darf ich Cannabis im Garten anbauen?

Hanf im Garten

Grundsätzlich ja.

Ein Anbau im Garten ist erlaubt, wenn:

  • die Pflanzen nicht öffentlich einsehbar sind
  • kein Zugriff durch Dritte möglich ist
  • Kinder und Jugendliche geschützt sind

Ein frei einsehbarer Vorgarten ist problematisch. Ein umzäunter, nicht zugänglicher Garten ist deutlich unkritischer. Auch hier gilt: Das Gesetz lässt Spielraum, aber keine Nachlässigkeit.

Weitergabe bleibt verboten

Eines der größten Probleme mit dem Gesetz ist, dass die Weitergabe von Cannabis im Freundeskreis verboten ist. Die Abgabe von Cannabis bleibt verboten, auch wenn sie unentgeltlich erfolgt und auch dann, wenn sie im privaten Umfeld stattfindet. Eine Ausnahme bilden ausschließlich zugelassene Cannabis Social Clubs, die selbst wiederum strengen gesetzlichen Vorgaben unterliegen.

Wie kann man legal Cannabis erwerben?

Seit der Teillegalisierung gibt es nur zwei legale Wege, an Cannabis zu kommen: Eigenanbau oder der Erwerb über einen Cannabis Social Club. Ein freier Verkauf in Abgabestellen oder Coffeeshops ist weiterhin nicht möglich und auch nicht gestattet. Wer kein eigenes Cannabis anbauen möchte oder kann, kann sich einem Social Club anschließen, wenn es denn einen in der Nähe des Wohnortes gibt.

Cannabis Social Clubs (CSC)

  • Abgabe ausschließlich an Mitglieder
  • Mitglied kann man erst ab 18 Jahren werden, wenn man einen festen Wohnsitz in Deutschland hat
  • Maximal 25 Gramm pro Tag, höchstens 50 Gramm pro Monat für den Eigenkonsum
  • Für 18- bis 21-Jährige gelten niedrigere THC-Grenzwerte
  • Behördliche Kontrolle und Dokumentationspflicht

Erfahre, wie du einen Cannabis social Club gründen kannst.

Wo und wann ist der Konsum von Cannabis erlaubt?

Der Konsum von Cannabis ist grundsätzlich erlaubt. Das Gesetz setzt dafür aber klare Grenzen, vor allem im öffentlichen Raum. Entscheidend sind nicht nur der Ort, sondern auch die Uhrzeit und der Abstand.

Erlaubt und verboten im Überblick

  • Generell verboten ist der Konsum von Cannabis in der Nähe von Kindern und Jugendlichen.
  • Es gilt eine 100-Meter-Abstandsgrenze zu:
  • Schulen
  • Kitas
  • Spielplätzen
  • Kinder- und Jugendeinrichtungen
  • Der Abstand wird vom Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung gemessen
  • In Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr verboten
  • Außerhalb dieser Zeiten ist der Konsum erlaubt, sofern keine Kinder oder Jugendlichen anwesend sind
  • In öffentlichen Gebäuden, Verkehrsmitteln und auf deren unmittelbaren Flächen ist der Konsum untersagt

Konsum im privaten Bereich

  • In der eigenen Wohnung ist der Konsum erlaubt
  • Auch auf dem eigenen Balkon ist Konsum grundsätzlich zulässig
  • Voraussetzung ist, dass keine Kinder oder Jugendlichen in der Nähe sind
  • In Haushalten mit Minderjährigen gilt besondere Sorgfaltspflicht

Kurz gesagt: Der Konsum im privaten Raum ist erlaubt, im öffentlichen Raum ebenfalls, aber stark eingeschränkt. Sobald Kinder oder Jugendliche in der Nähe sind oder sein könnten, ist der Konsum tabu.

Das Cannabiskontrollgesetz und die politische Realität

Die bundesweite Umsetzung des Cannabisgesetzes ist alles andere als ein Selbstläufer, vor allem in Bayern. Von Anfang an hat die CDU/CSU klargemacht, dass sie das Gesetz ablehnt und bei einer Regierungsübernahme rückgängig machen will. Das ist bis jetzt noch nicht geschehen, doch die Politiker:innen sprechen sich weiterhin gegen das Gesetz aus. Schon lange vor der Bundestagswahl bezeichneten Unionspolitiker die Teillegalisierung als Fehler und sprechen sich für eine Rücknahme oder deutliche Verschärfung aus.

Ministerpräsident Markus Söder möchte besonders Bayern vor dem Gesetz schützen und hat wiederholt betont, dass der Freistaat kein Kifferparadies wird und das Gesetz so restriktiv wie möglich auslegen werde. Das führte zu Sonderregelungen, etwa einem Konsumverbot für große öffentliche Parks wie den Englischen Garten in München, das die Staatsregierung eigenmächtig in die Parkanlagenverordnung aufgenommen hatte.

Gegen diesen Sonderweg klagte unter anderem der Deutsche Hanfverband (DHV) gemeinsam mit Bayrisch Kraut, und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte das generelle Konsumverbot im Englischen Garten als rechtswidrig. Der Gerichtsentscheid betonte, dass die pauschale Untersagung nicht über den bundesweiten Rahmen des Konsumcannabisgesetzes hinausgehen darf, sofern keine unmittelbare Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen vorliegt.

In der Praxis bedeutet das: Bayern erlaubt zwar weiterhin eine sehr restriktive Drogenpolitik, aber seine lokalen Verbote stehen rechtlich auf wackeligen Füßen und werden zunehmend angefochten. Gleichzeitig zeigt sich, dass Cannabis Social Clubs im Freistaat kaum anwachsen, weil es einerseits strenge Vorgaben gibt und andererseits wenige aktive Clubs wirklich aufgebaut wurden – viele Menschen finden schlichtweg keinen geeigneten Standort oder bürokratische Hürden blockieren die praktische Umsetzung. Das ist allerdings nicht nur in Bayern der Fall. Die Cannabis-Clubs haben im Allgemeinen Probleme mit der Eröffnung oder dem Anbau, da es sehr viele und große rechtliche Hürden zu bewältigen gibt.

Wo stehen die Cannabis-Modellprojekte?

Ein weiteres Problem im nationalen Kontext sind die Cannabis-Modellprojekte, die eigentlich parallel zum Konsumcannabisgesetz starten sollten. Diese Projekte sollten erproben, wie regulierte Cannabis-Fachgeschäfte und wissenschaftlich begleitete Abgabeformen funktionieren. Doch mehrere Anträge für Modellprojekte in Städten wie Hannover, Frankfurt oder Berlin wurden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) abgelehnt, weil der aktuelle gesetzliche Rahmen hierfür nicht ausreiche.

Das Medizinalcannabisgesetz

Zuletzt wirken sich auch die Unsicherheiten und der politische Widerstand auf das Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) aus. Es gibt Bestrebungen, seitens der Union, die Telemedizin stark einzuschränken. Geplante Einschränkungen sind unter anderem:

  • Medizinisches Cannabis soll nicht mehr nur online verschrieben werden dürfen
  • Für die erste Verschreibung soll ein persönlicher Arztbesuch Pflicht werden
  • Auch danach sollen regelmäßige Termine vor Ort verpflichtend sein
  • Ärztinnen und Ärzte müssen genauer begründen, warum medizinisches Cannabis verordnet wird
  • stärkere Kontrollen von Telemedizinern
  • Der Versand von medizinischem Cannabis soll eingeschränkt oder ganz verboten werden, stattdessen Abholung in der Apotheke

Diese geplanten Änderungen werden von Betroffenen und Patientengruppen stark kritisiert, da sie den Zugang zur Versorgung erschweren. Derzeit werden die Änderungen im Bundestag diskutiert. Eine Einigung gibt es aktuell nicht.

Insgesamt zeigt sich: Die Teillegalisierung ist rechtlich in Kraft, aber politisch alles andere als stabil. Unterschiedliche Landespolitiken, blockierte Modellprojekte und anstehende Änderungen im MedCanG sorgen dafür, dass die Praxis der Legalisierung weiterhin umkämpft und oft unklar bleibt.

FAQ zum Cannabiskontrollgesetz

Ist Cannabis nach der Legalisierung noch eine Droge?
Cannabis ist seit der Teillegalisierung kein Betäubungsmittel mehr im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Es bleibt jedoch eine psychoaktive Substanz, deren Umgang weiterhin gesetzlich geregelt ist. Die Legalisierung ändert also nichts daran, dass Cannabis wirkt und kontrolliert wird, sondern nur daran, dass Besitz, Anbau und Konsum unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind.

Ist die Cannabis-Legalisierung jetzt endgültig durch?
Das Gesetz gilt. Politisch ist die Debatte aber nicht abgeschlossen. Änderungen werden derzeit diskutiert.

Kann die CDU die Cannabis-Legalisierung rückgängig machen?
Eine vollständige Rücknahme ist rechtlich komplex. Einzelne Verschärfungen oder Anpassungen sind wahrscheinlicher.

Was passiert mit dem Cannabisgesetz 2025?
Das Cannabisgesetz ist von Anfang an mit einer verpflichtenden wissenschaftlichen Evaluation versehen, um Auswirkungen auf Jugendschutz, Konsumverhalten und öffentliche Sicherheit zu überprüfen. Auf Basis der Evaluationsberichte sind Anpassungen ausdrücklich vorgesehen, erste Ergebnisse wurden 2025 veröffentlicht, weitere Auswertungen folgen 2026

Darf ich mein Cannabis verschenken?
Nein, eine private Weitergabe bleibt verboten, auch im privaten Umfeld.

Mila Gruen

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