Mila Gruen

Cannabis-Legalisierung Autofahren – Gesetze, Grenzwerte und Wissenswertes

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Der neue THC-Grenzwert liegt seit dem 22. August 2024 bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum – davor lag er bei 1,0 ng/ml Blutserum, was deutlich weniger ist. 
  • Fahranfänger:innen und Fahrer:innen unter 21 Jahren müssen sich an eine Nulltoleranzregel halten: Schon kleinste THC-Spuren sind verboten.
  • Bei Verstößen drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
  • Wer Cannabis mit Alkohol kombiniert, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen – mindestens 1 000 Euro Bußgeld.
  • Patient:innen mit medizinischem Cannabis sind ebenfalls an die Grenzwerte gebunden, für sie können aber Ausnahmen geltend gemacht werden.
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Mit der Cannabis-Legalisierung in Deutschland hat sich im April 2024 vieles verändert. Erwachsene dürfen seitdem unter bestimmten Voraussetzungen Cannabis legal besitzen, anbauen und konsumieren. Doch während die einen über neue Freiheiten jubeln, bleibt bei vielen Autofahrer:innen eine Frage offen: „Wann darf man nach dem Cannabiskonsum wieder Auto fahren?“

Genau hier setzt die Diskussion um Cannabis-Legalisierung und Autofahren an. Denn obwohl Cannabis in Teilen legalisiert wurde, gelten im Straßenverkehr weiterhin strenge Regeln. Seit August 2024 gibt es erstmals einen neu definierten THC-Grenzwert. Trotzdem können Verstöße teuer werden, im schlimmsten Fall kann das den Autofahrer:innen sogar den Führerschein kosten. Dieser Beitrag erklärt, was die neuen Vorgaben konkret bedeuten, wie lange THC im Blut nachweisbar bleibt und worauf Patienten mit ärztlichem Rezept achten müssen.

Cannabis-Legalisierung Autofahren: Wie kam es zum neuen Grenzwert?

Vor der Legalisierung gab es ebenfalls einen Grenzwert, und auch dieser verunsicherte viele Autofahrer:innen. Lange Zeit galt in Deutschland ein THC-Grenzwert von 1 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Dieser Wert war extrem niedrig und hatte zur Folge, dass bereits kleinste Rückstände im Blut als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet wurden, selbst dann, wenn der Konsum Tage zurücklag, keine berauschende Wirkung mehr vorhanden war und/oder es keine Fahrauffälligkeiten gab. 

Gerichte verurteilten also auch Menschen, die nicht mehr „high“ waren, deren Körper aber noch Spuren von THC aufwiesen. Für Gelegenheitskonsument:innen war das kaum nachvollziehbar, denn im Alltag bedeutete es: Schon ein Joint am Wochenende konnte noch am Montag zum Führerscheinentzug führen.

Mit der Cannabis-Legalisierung Deutschland änderte sich diese Praxis grundlegend. Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, setzte die Bundesregierung eine Expertenkommission ein. Diese verglich die Wirkung von THC auf die Fahrtüchtigkeit mit der von Alkohol und kam zu dem Ergebnis: Erst ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum steigt das Risiko für gefährliche Fahrfehler deutlich an. Dieser Wert entspricht in etwa 0,2 Promille Alkohol. Bundestag und Bundesrat nahmen die Empfehlung an. Seit August 2024 gilt dieser Grenzwert bundesweit.

Was bedeutet das für den Alltag von Autofahrern?

Für erwachsene Fahrer und Fahrerinnen gilt: Solange der THC-Wert unter 3,5 ng/ml liegt, ist Autofahren rechtlich erlaubt. Allerdings heißt das nicht automatisch, dass man auch fahrtüchtig ist. Cannabis kann Reaktion und Aufmerksamkeit schon bei geringen Mengen beeinflussen. Wer also unsicher ist, sollte das Auto lieber stehen lassen.

Besonders gefährlich ist der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol. Hier greift der Gesetzgeber hart durch. Wer beides kombiniert, zahlt mindestens 1000 Euro Bußgeld, verliert den Führerschein für einen Monat und kassiert Punkte in Flensburg.

Fahranfänger:innen und unter 21-Jährige haben es noch strenger: Für sie gilt ein absolutes THC-Verbot am Steuer. Selbst kleinste Rückstände können Bußgeld, Punkte und ein Aufbauseminar nach sich ziehen. Damit folgt die Regelung der bereits bekannten Null-Promille-Grenze bei Alkohol.

Wie kontrolliert die Polizei?

Viele Autofahrer:innen fürchten die Verkehrskontrolle. In der Praxis läuft es so: Zunächst wird ein Speicheltest durchgeführt. Fällt dieser positiv aus, ordnet die Polizei eine Blutprobe an. Nur im Labor lässt sich exakt feststellen, wie viel THC noch im Körper ist. Zur Info: Man ist bei einer Verkehrskontrolle nicht dazu verpflichtet, eine Speichelprobe abzugeben, vor allem dann nicht, wenn es keine Fahrauffälligkeiten gab. Erfahre mehr zu diesem Thema in dem Beitrag zur Verkehrskontrolle unter Cannabiseinfluss

Das Problem: THC baut sich bei jedem Menschen unterschiedlich schnell ab. Bei Gelegenheitskonsumenten kann der Wert nach einem Joint nach 12 bis 24 Stunden noch nachweisbar sein. Wer regelmäßig konsumiert, muss sogar mit mehreren Tagen oder Wochen rechnen. Deshalb ist es fast unmöglich, eine feste „Wartezeit“ zu nennen, nach der der Wert von 3,5ng/ml THC nicht mehr übersteigt. 

Cannabis-Legalisierung Autofahren: Welche Strafen drohen?

Wer mit mehr als 3,5 ng/ml THC im Blutserum unterwegs ist, muss mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Beim ersten Mal ist das schon schmerzhaft, Wiederholungstätern drohen jedoch noch deutlich höhere Strafen, bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Doch nicht jeder Verstoß im Zusammenhang mit Cannabis am Steuer wird gleich behandelt. Wer mit mehr als 3,5 ng/ml THC im Blutserum unterwegs ist, aber ansonsten unauffällig fährt, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Hier drohen die oben genannten Sanktionen: Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Anders sieht es aus, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen – etwa unsichere Fahrweise, Schlangenlinien oder ein Unfall. In diesen Fällen handelt es sich nicht mehr um eine einfache Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch. Dann greift entweder § 316 StGB („Trunkenheit im Verkehr“) oder § 315c StGB („Gefährdung des Straßenverkehrs“). Die Konsequenzen sind deutlich schwerwiegender: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und oft eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Damit gilt: Der Grenzwert entscheidet über die Ordnungswidrigkeit, aber das Fahrverhalten darüber, ob es ein Strafverfahren gibt.

Besonders hart trifft es Mischkonsumenten: Cannabis in Kombination mit Alkohol wird wie ein schwerer Verkehrsverstoß behandelt. Hier liegt das Bußgeld in der Regel bei mindestens 1000 Euro. Kommt es zu Ausfallerscheinungen oder gar einem Unfall, kann zusätzlich ein Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer folgen. Dann sind weitere Geld- oder Freiheitsstrafen möglich.


Patient:innen mit medizinischem Cannabis: Welcher Grenzwert gilt hier? 

Im Straßenverkehr gilt für Patient:innen grundsätzlich dasselbe wie für alle anderen: Der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml ist auch für sie maßgeblich. 

Eine Besonderheit gibt es dennoch: Wer den THC-Grenzwert überschreitet, kann sich im Einzelfall auf den regelmäßigen, medizinisch verordneten Gebrauch berufen. Wird nachgewiesen, dass der Konsum therapeutisch notwendig ist und keine akute Fahruntüchtigkeit vorlag, kann dies vor einer sofortigen Strafe schützen. In solchen Fällen entscheidet jedoch nicht die Polizei direkt, sondern die Fahrerlaubnisbehörde. Das gesamte Verfahren ist insgesamt sehr zeitaufwendig. 

Das bedeutet: Patient:innen müssen oft mit einer langwierigen Prozedur rechnen. Die Behörde kann ärztliche Atteste, Fachgutachten oder sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen, um dauerhaft die Fahreignung zu prüfen. Bis zur endgültigen Entscheidung können Fahrverbote oder Einschränkungen bestehen bleiben.

Wichtig ist daher: Ein Rezept im Handschuhfach schützt nicht automatisch vor Sanktionen im Straßenverkehr. Nur wer seine regelmäßige Medikation, die ärztliche Notwendigkeit und eine stabile Fahrtauglichkeit nachweisen kann, hat Aussicht darauf, auch mit einem höheren THC-Wert rechtlich geschützt zu sein. Allerdings nach eingehender Prüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Wichtig ist daher: Ein Rezept im Handschuhfach schützt nicht automatisch vor Sanktionen im Straßenverkehr. Nur wer seine regelmäßige Medikation, die ärztliche Notwendigkeit und eine stabile Fahrtauglichkeit nachweisen kann, hat Aussicht darauf, auch mit einem höheren THC-Wert rechtlich geschützt zu sein. Allerdings nach eingehender Prüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde.

Joint geraucht – ab wann darf man wieder fahren?

Die wichtigste Frage im Zusammenhang mit der Cannabis-Autofahren-Legalisierung lautet: „Wie lange nach dem Konsum sollte ich warten?“ Eine pauschale Antwort gibt es nicht. THC wird individuell sehr unterschiedlich abgebaut. Als grobe Orientierung gilt:

  • Gelegenheitskonsum: mindestens 12 bis 24 Stunden warten.
  • Regelmäßiger Konsum: mehrere Tage, teils sogar Wochen.
  • Edibles oder Öle können länger wirken und länger nachweisbar bleiben als ein Joint.

Sicher fahren kann nur, wer garantiert nüchtern ist. Wer unsicher ist, sollte auf öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften ausweichen.

FAQs zur Cannabis Legalisierung Autofahren

Gilt der neue THC-Grenzwert auch für CBD-Produkte?
Nein. Reines CBD ist unproblematisch und fällt nicht unter die THC-Grenzwerte. Allerdings können Produkte mit Spuren von THC bei empfindlichen Tests dennoch auffallen – hier ist Vorsicht geboten.

Kann die Polizei den Führerschein sofort einziehen?
Ja. Bei Verdacht auf Drogen am Steuer darf die Polizei den Führerschein vorläufig entziehen, bis das Bluttestergebnis vorliegt. Bestätigt das Labor einen Wert über 3,5 ng/ml THC, drohen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.

Welche Folgen haben Wiederholungstaten?
Wer mehrfach unter Cannabis-Einfluss fährt, muss mit deutlich härteren Strafen rechnen: 1000 bis 1500 Euro Bußgeld, längere Fahrverbote, zusätzliche Punkte in Flensburg und oft eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).Gelten für Patienten mit Cannabis-Rezept besondere Regeln?
Nur beim Besitz gibt es Vorteile – am Steuer gelten dieselben Grenzwerte wie für alle anderen. Überschreiten Patient:innen den Wert, müssen sie ihre Fahrtauglichkeit und die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall nachweisen.


Mila Gruen

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