27/08/2024

Unsere Vereinseintragungen

Unsere Vereinseintragungen

Wie ist eigentlich der Stand bei unseren Vereinseintragungen und wie geht es mit dem Gesamtverein voran?

Stand vom 27.08.2024.
Zurzeit haben wir zehn eingetragene Mariana-Zweigvereine. Der Gesamtverein ist jedoch noch nicht eingetragen.

Ein Gesamtverein ist nichts Alltägliches und wird, abhängig von den Rechtspflegern, genauer unter die Lupe genommen. Das ist bei uns der Fall: Es gibt viele Fragen und Unklarheiten sowie Änderungswünsche, die die Satzung betreffen. Wir befinden uns im Austausch mit den Rechtspflegern und setzen die Vorgaben um, die für die Eintragung erforderlich sind. Wir bewegen uns hier auf Neuland. Es gibt zwar Vereine, die ein ähnliches Konstrukt haben wie wir, wie zum Beispiel der DLRG, allerdings ist Cannabis und speziell Cannabis Social Clubs noch einmal ein sehr heikles Thema. Ein einzelner Standardverein wird wesentlich schneller eingetragen. Wir schreiben also gemeinsam Cannabis-Geschichte in Deutschland. Viele Augen schauen auf uns und unser Konzept.

Bisher wurden bereits Zweigvereine eingetragen. Daher eine klare Antwort: Ja.
Wir sind mit einigen Registergerichten im Austausch, die darauf warten, dass der Gesamtverein eingetragen wird. Problematisch ist dabei, dass in der Satzung des Zweigvereins auf die Satzung des Gesamtvereins verwiesen wird. Der Gesamtverein ist zwar gegründet, aber noch nicht eingetragen. Darauf warten bisher noch Rechtspfleger. Aber auch mit diesen sind wir in Kontakt und konnten bereits einigen verdeutlichen, dass es sich bei unseren Vereinen um juristisch selbstständige Personen handelt und die Zweigvereine somit auch ohne Eintragung des Gesamtvereins eingetragen werden können.

Es ist unser Ziel, dass deutschlandweit möglichst viele Cannabis Social Clubs entstehen. Aufgrund der vereinsrechtlichen Bestimmungen und der Beschränkungen des KCanG gibt es einige Hürden, die es zu überwinden gilt. Eine davon ist die Gründung, Eintragung und Abhaltung der Mitgliederversammlungen.
Deshalb haben wir uns mit unseren Mitgliedern entschieden, die Zweigvereine des Gesamtvereins durch ein Gründungskomitee aus Göttingen heraus zu gründen und die Vereine zur Eintragung anzumelden.
Während des Anmeldeprozesses treten die Mitglieder und der Vorstand aus. Der Vorstand tritt auch von seiner Position zurück und ernennt einen Stellvertreter, der durch den Rücktritt des aktuellen Vorstandes zum neuen Ersatzvorstand wird und ebenfalls durch die Mitglieder bestätigt wird. Dadurch kann sichergestellt werden, dass zu keinem Zeitpunkt eine Doppelmitgliedschaft in einer Anbauvereinigung besteht. Eine Anbauvereinigung ist ein Verein erst dann, wenn er eingetragen ist. Der Austritt des Gründungskomitees erfolgt also nach der Gründung und vor der Eintragung.

Das war jedenfalls unser Vorgehen bei manchen Vereinen. Bei anderen wiederum wird die Eintragung ganz regulär über den aktuellen lokalen Vorstand und die lokalen Mitglieder ablaufen.

Die Gründung durch das Gründungskomitee hat den weiteren Vorteil, dass die Haftung so lange vom vorübergehend eingesetzten Vorstand übernommen wird, bis der Verein eingetragen ist.

Wir hatten schon Rückfragen von Registergerichten bezüglich unseres Gründungskomitees und der Eintragung des Gesamtvereins. Hätten wir die Mängel und Fragen nicht beseitigen können, wäre eine Löschung aus dem Vereinsregister die Konsequenz gewesen. Allerdings ist unser juristisches Team im engen Austausch mit den Rechtspflegern, um die Fragen schnell beantworten zu können. Bei vielen besteht verständlicherweise einiges an Erklärungsbedarf zu unserem Konzept. Eine Löschung eines unserer Zweigvereine aus dem Registergericht halten wir also für nicht möglich.

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